Zuschüsse
Ihre gesetzliche Krankenkasse unterstützt Ihr Vorhaben, wieder besser zu hören. Je nach gesetzlicher Versicherung erhalten Sie ca. 685 € pro Hörgerät.
Private Krankenkassen zahlen in der Regel höhere Beiträge. Wählen Sie Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil, fallen lediglich 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr an, es sei denn, Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Sollten Sie sich für ein Hörgerät mit privatem Eigenanteil entscheiden, z. B. aufgrund folgender Gründe: optisches Design, Klang, Hörkomfort, Möglichkeit auf eine Fernbedienung, Anbindung an das Telefon bzw. Handy uvm., so bleibt der Zuschuss von der Krankenkasse gleich, der private Eigenanteil variiert, je nach Modell.
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für einen Zuschuss durch Ihre Krankenkasse:
– ohrenärztliche Verordnung
– evtl. Genehmigung Ihrer Krankenkasse (wird von uns eingeholt)
– mindestens 20% Hörverbesserung durch die Hörgeräte
– bei einer Folgeversorgung: Ihre Hörgeräte sind mindestens sechs Jahre alt
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