Zuschüsse

Ihre gesetzliche Krankenkasse unterstützt Ihr Vorhaben, wieder besser zu hören. Je nach gesetzlicher Versicherung erhalten Sie ca. 685 € pro Hörgerät.

Private Krankenkassen zahlen in der Regel höhere Beiträge. Wählen Sie Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil, fallen lediglich 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr an, es sei denn, Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Sollten Sie sich für ein Hörgerät mit privatem Eigenanteil entscheiden, z. B. aufgrund folgender Gründe: optisches Design, Klang, Hörkomfort, Möglichkeit auf eine Fernbedienung, Anbindung an das Telefon bzw. Handy uvm., so bleibt der Zuschuss von der Krankenkasse gleich, der private Eigenanteil variiert, je nach Modell.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für einen Zuschuss durch Ihre Krankenkasse:
– ohrenärztliche Verordnung
– evtl. Genehmigung Ihrer Krankenkasse (wird von uns eingeholt)
– mindestens 20% Hörverbesserung durch die Hörgeräte
– bei einer Folgeversorgung: Ihre Hörgeräte sind mindestens sechs Jahre alt